Allgemeine Verkaufs- & Lieferungsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen allein aufgrund der nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen für alle zukünftigen Geschäftsvorgänge.
  1. Andere Vereinbarungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In gleicher Weise bedürfen alle uns gegenüber im Rahmen der Abwicklung der Verkaufsverträge oder nach Maßgabe dieser Bedingungen abzugebenden Erklärungen der Schriftform. Eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses oder anderer vereinbarter Formvorschriften ist nur im Einzelfall und nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung möglich. Auch eine davon abweichende tatsächliche Übung führt nicht zur Aufhebung der Formvorschriften.

II. Angebot, Auftrag, Bestätigung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden nur von den von uns anerkannten Fachhändlern und Krankenhäusern angenommen. Kleinaufträge werden mit Mindermengenzuschlag geliefert. Musterteile werden vorbehaltlich einer vorherigen anderweitigen Vereinbarung unabhängig davon, ob es zu einer Auftragserteilung kommt, berechnet. Die Mengenstaffeln gelten nur bei Abnahme der jeweils angegebenen Staffelmenge pro Artikelnummer oder bei darüber hinaus reichender Abnahme pro Auftrag (Rechnung). Eine Zusammenrechnung mehrerer Aufträge findet nicht statt. Ein Zwischenverkauf bleibt, soweit anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, vorbehalten.
  1. An uns erteilte Aufträge und Bestellungen ist der Käufer auch ohne, dass wir diese ausdrücklich bestätigt haben, gebunden. Eine Änderung ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung möglich.

III. Preise

Vorgelegte Preisangebote und Preisangaben verstehen sich ab unserem Lager. Der Verkauf erfolgt ausschließlich auf Grundlage der am Lieferungstag geltenden Preise. Die Preise für alle Lieferungen und Leistungen verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

IV. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig. Es gelten nur die in der dem Kunden erteilten Rechnung niedergelegten Konditionen. Eine Valutierung der Rechnung ist ausgeschlossen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
  1. Zahlungen sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Anweisung ausschließlich an uns direkt zu leisten. Unsere Mitarbeiter, insbesondere auch unsere Außendienstmitarbeiter (Handelsvertreter und Reisende) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur berechtigt, wenn sie hierzu durch uns schriftlich ermächtigt worden sind.
  1. Schecks und Wechsel werden nur nach unserem freien Belieben und in jedem Fall nur erfüllungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen und werden gesondert erhoben.
  1. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab diesem Termin Verzugszinsen nach Maßgabe des § 288 BGB zu berechnen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für jede Mahnung Kostenersatz in Höhe von 10,00 € zu erheben. Die Geltendmachung höherer Mahnkosten bleibt vorbehalten.
  1. Hat der Käufer eine Zahlung nicht termingerecht geleistet oder seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu achten sind, so werden alle unsere Forderungen gegenüber dem Käufer unabhängig von den ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten und ohne dass es einer besonderen Ankündigung bedürfte sofort fällig. Darüber hinaus können wir in diesem Fall von allen noch laufenden Verträgen mit dem Käufer nach unserer freien Wahl und insbesondere ohne besondere Fristsetzung ganz oder teilweise zurücktreten. Wir sind ferner berechtigt, auch ohne unseren Rücktritt vom Vertrag Herausgabe der bereits gelieferten Ware zu Verlangen und Schadensersatz zu beanspruchen.
  1. Befindet sich der Käufer mit der Annahme der Ware oder auch einer Teillieferung oder der Zahlung im Verzug, so sind wir berechtigt, die Ausführung des Vertrages unbeschadet seiner Rechtsgültigkeit bis zur Beseitigung dieser Umstände zu verweigern, es sei denn, dass die Zahlung in anderer uns genehmer Weise sichergestellt worden ist.
  1. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie werden im Hinblick auf von uns zu vertretende und von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Mängel unserer Lieferung geltend gemacht.

In diesem Falle ist die Geltendmachung der Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte nur zulässig, wenn wir den Teil des Entgeltes erhalten haben, der dem Wert unserer Leistung nach Abzug des mangelhaften Teiles entspricht.

V. Lieferung

  1. Alle unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager oder ab Fabrik. Verpackungskosten und Versandspesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Ab einem Bestellwert von 450,00 € wird der Auftrag innerhalb Deutschlands „Frei Haus“ geliefert. Die Kosten für Lieferungen außerhalb Deutschlands werden nach Aufwand berechnet. Verpackungskosten werden bei Lieferung „Frei Haus“ nur berechnet, wenn vom Auftraggeber eine Spezialverpackung gewünscht wird.
  1. Die gekaufte Ware reist in jedem Falle – auch bei Verwendung unserer eigenen Transportmittel auf Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers. Gelangt die Ware auf Wunsch des Käufers nicht zur Auslieferung oder gerät der Käufer in Annahmeverzug, so geht die Gefahr des Unterganges oder der Wertminderung mit der Einlagerung der Ware auf den Käufer über. Die durch die Einlagerung entstehenden Kosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Käufers.
  1. Fixgeschäfte werden nicht ausgeführt. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die gegebenenfalls vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand unser Lager oder unsere Fabrik bis zum Ablauf derselben verlassen hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt wurde.
  1. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Führen solche Vorgänge zu einer Verzögerung um mehr als drei Monate, so sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Nach Ablauf einer vereinbarten Lieferfrist wird ohne, dass es einer besonderen Erklärung bedarf eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferfrist, längsten aber 30 Tagen in Gang gesetzt. Nach Ablauf dieser Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt, wenn nicht der Besteller innerhalb weiterer 14 Tage verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird.

Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist entfällt die Lieferverpflichtung, wenn wir den Besteller während der Nachlieferungsfrist oder nach deren Ablauf zur Erklärung darüber, ob er die Vertragserfüllung verlangt, aufgefordert haben und der Besteller sich nicht unverzüglich geäußert hat. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

  1. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2 v. H., im Ganzen aber höchstens 5 v. H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert und benutzt werden kann.
  1. Probe- und Auswahlsendungen sind, sofern nicht eine längere Frist ausdrücklich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen, vom Ausgabetag gerechnet, kostenfrei an uns zurückzusenden. Erfolgt die Rücksendung nicht termingerecht, so gilt die Ware als vollständig übernommen und es erfolgt entsprechende Berechnung.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Erfüllung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.
  1. Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum verbliebene Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. An die Stelle dieser Ware tritt im Augenblick ihrer Lieferung beziehungsweise der Verarbeitung die Forderung unseres Käufers an seinen Abnehmer, der bis zur Höhe unserer gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer schon jetzt an uns abgetreten wird.

Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Im Falle der Verarbeitung mit anderen Gegenständen erwerben wir anteiliges Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Warenwertes unserer Ware zum Gesamtwert der anderen verarbeiteten Ware. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Kaufpreisforderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Die eingehenden Beträge sind vom Käufer getrennt von anderen Verkaufserlösen als für unsere Rechnung treuhänderisch vereinnahmt zu behandeln und bei Fälligkeit unserer Kaufpreisforderung von dem Käufer an uns abzuführen.

  1. Nimmt der Käufer die Forderung aus der Weiterveräußerung der Waren in ein mit seinem Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte.
  1. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren veräußert, werden uns die so entstehenden Forderungen des Kunden in der Höhe abgetreten, als die von uns gelieferten Waren Gegenstände der Veräußerung an den Dritten sind.
  1. Bei laufender Rechnung gelten der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Ein Saldoanerkenntnis des Käufers ist keine Erfüllung seiner Zahlungspflicht; unser Eigentumsvorbehalt wird dadurch nicht hinfällig.
  1. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen soweit freigegeben, als deren Wert im Einzelfall die gesamten offenstehenden Forderungen unseres Hauses um 20 % übersteigt.
  1. Werden uns nach dem Vertragsabschluss mit dem Käufer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, oder kommt dieser mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Leistungsverzug, sind wir berechtigt, sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung zu verlangen. Dieses Verlangen kann von uns auch ohne unseren Rücktritt vom Kaufvertrag gestellt werden.
  1. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, Auskunft über etwaige Weiterlieferung unserer Ware und die Abnehmer zu erteilen und die Abtretungen den Abnehmern offenzulegen.
  1. Soll die von uns gelieferte Eigentumsvorbehaltsware von dritter Seite gepfändet werden, so hat uns der Käufer erstens unverzüglich davon zu verständigen und zweitens den Vollstreckungsbeamten sowie den Pfändungsgläubiger auf unser Vorbehaltseigentum unmissverständlich hinzuweisen.

Dieselben Pflichten hat der Käufer bei der etwaigen Pfändung von Ansprüchen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware.

  1. Übereignungen und/oder Verpfändungen unserer Ware an Dritte sind unzulässig und verpflichten den Käufer zum Schadenersatz uns gegenüber.

VII. Beanstandungen

  1. Alle Maßangaben verstehen sich sowohl für die Standardgrößen wie auch für Sondergrößen unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen von +/- 10 %. Handelsübliche oder geringe technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Maße, Gewichte, der Ausrüstung oder des Dessins stellen keine Mängel dar und können nicht beanstandet werden. Ebenso gelten Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% des Liefervolumens nicht als Mangel, unabhängig davon, ob es sich um eine Spezialanfertigung oder Sortimentsware handelt.
  1. Die bei normalem Gebrauch erfolgende Abnutzung, wie sie insbesondere bei aus Stoffen oder Leder hergestellten Produkten eintritt, stellt ebenso wie der darauf beruhende Oberflächenabrieb oder das Abfärben keinen Mangel dar.
  1. Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung unserer Ware sind spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware vom Käufer uns gegenüber schriftlich zu erheben. Spätere Reklamationen sind bedeutungslos und können von uns nicht berücksichtigt werden, es sei denn, es handelt sich nachweisbar um verdeckte Mängel.

Diese sind jedoch spätestens innerhalb von 45 Tagen anzuzeigen. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.

  1. Bei uns angezeigte tatsächliche Qualitätsmängel der von uns gelieferten gebrauchten oder ungebrauchten Waren sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Minderung berechtigt. Für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung haben wir bis zu 42 Tage Zeit, gerechnet ab Reklamation der beanstandeten Ware.

Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bestimmungen über die Nachlieferungsfrist entsprechend. Ansprüche des Käufers auf Wandlung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen; insoweit gilt Abschnitt IX dieser Bedingungen entsprechend.

  1. Der Käufer hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir auch eine zweite uns gestellte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzgl. eines von uns zu vertretenden Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Dasselbe Rücktrittsrecht besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
  1. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware auf alle Fälle zunächst in Empfang zu nehmen und unsere schriftliche Bereitschaftserklärung zur Nachbesserung Ersatzlieferung oder Minderung abzuwarten.

Die Rücksendung von beanstandeter Ware hat ausnahmslos erst nach unserer vom Käufer vorher einzuholenden schriftlichen Zustimmung, und zwar franko zu erfolgen.

  1. Die Lieferung von Ware II. Wahl und von Partieware erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss jeder Mängelhaftung, soweit nicht Mängel arglistig verschwiegen wurden.
  1. Die Gutschrift der von uns zurückgenommenen Ware erfolgt grundsätzlich zu dem Preis, zu dem die Ware an den Kunden geliefert und berechnet wurde. Wir behalten uns vor, Bearbeitungskosten in Höhe von 40 % zu berechnen.
  1. Nicht sach- oder fachgemäße Verarbeitung, Lagerung oder Verwendung unserer Ware durch den Käufer entbindet uns von jeglicher Haftung auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  1. Der Auftraggeber darf die Ware innerhalb einer Frist von 10 Tagen umtauschen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ware sich in einem einwandfreien Zustand befindet und in der Originalverpackung zurückgeliefert wird. Getragene, genutzte oder benutzte Ware kann weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Die Versandkosten für den Umtausch hat der Auftraggeber zu tragen. Unfrei zurückgesandte Lieferungen werden nicht angenommen.

VIII. Sonderanfertigungen

Sofern wir eine Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder anderen Angaben eines Käufers herstellen, übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung und den Verkauf dieser Ware Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung solcher Rechte entstehen, hat uns der Käufer schadlos zu halten.

IX. Haftungsausschluss

  1. Wir haften nicht auf Ersatz für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, gleich aus welchem Rechtsgrund die Haftung hergeleitet wird (Verzug, Unmöglichkeit, Schlechtleistung, unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss).
  1. Weiterhin schließen wir die Haftung hinsichtlich der Tätigkeit unserer Erfüllungsgehilfen für jegliches Verschulden aus.
  1. Im Übrigen ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Zahlung ist 37276 Meinhard und für die Lieferung 37269 Eschwege Andanza Logistik. Gerichtsstand ist Eschwege bzw., bei sachlicher Zuständigkeit, Kassel.

XI. Anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen bzw. des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen XII.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst weitestgehend entspricht.

Ergänzung Bonitätsprüfung

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/.